Wann haben Sie zuletzt wirklich durchgeatmet? Das Angebot „Urlaub von der Pflege“ ermöglicht pflegenden Angehörigen eine Auszeit von der Pflege, um selber Urlaub zu machen, auf Kur zu gehen oder um sich einfach selbst zu erholen. Denn: Nur wer gut für sich selbst sorgt, kann auch auf längere Zeit für andere da sein.
Angebot
Zu pflegende Personen können bis zu 42 Tage pro Kalenderjahr zu besonderen finanziellen Bedingungen vorübergehend in einem Pflegeheim untergebracht werden. Wichtig ist, dass pflegende Angehörige Ihren „Urlaub von der Pflege“ so früh wie möglich planen. Die Plattform unter www.urlaub.care hilft dabei, ein passendes Angebot zu finden.
Wo zu beantragen
Für die Inanspruchnahme ist ein Antrag über das Wohnsitzgemeindeamt an die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft Abteilung Soziales zu stellen. Der Pflegeheimplatz muss selbst vorzeitig organisiert werden. Bei der Antragsstellung und Pflegeheimplatzsuche hilft Ihnen das Case Management weiter.
