
Mitgliedschaft
- Eine Mitgliedschaft im Verein ist erforderlich für Menschen, die Pflege in Anspruch nehmen. Der Beitrag ist jährlich zu entrichten.
- Alle im selben Haushalt lebenden Personen sind ebenfalls zum Bezug der Leistungen des Gesundheits- und Krankenpflegevereins berechtigt.
Kosten
Die Höhe des Pflegekosten- und des Mitgliedsbeitrags finden Sie in der aktuellen Tarifliste
Ein Drittel der gesamten Jahreskosten muss vom Verein selbst abgedeckt werden. Der Rest wird durch Beiträge der öffentlichen Hand finanziert.
Für die Pflege wird deshalb ein geringer Teil der tatsächlich anfallenden Kosten eingehoben.

Tarifliste
Jährlicher Mitgliedsbeitrag
Ab 2023 gelten für neu eintretende Mitglieder folgende Tarife:
- Bis 39 Jahre: 30 €
- 40 bis 64 Jahre: 40 €
- Ab 65 Jahre: 45 €
Nimmt jemand Pflegeleistungen innerhalb der ersten sechs Monate ab Beginn der Mitgliedschaft in Anspruch, wird im ersten Jahr zum Jahresbeitrag zusätzlich eine Aufnahmegebühr von sechs Jahresbeiträgen fällig.
Ein Beispiel: Braucht eine 70-jährige Person pflegerische Unterstützung und ist noch nicht Mitglied des GKPV, wird für das erste Jahr ein Mitgliedsbeitrag von EUR 45,00 und eine Aufnahmegebühr von EUR 270,00 (6x45,00) insgesamt EUR 315,00 fällig.
Pflegekostenbeitrag
Zusätzlich zum Jahresbeitrag wird die erbrachte Pflegeleistung vorgeschrieben.
Dank der Förderungen durch Land und Gemeinde sowie Spenden beträgt der verrechnete Stundensatz derzeit 21,60 €, tatsächlich fallen Kosten von 75 € pro Stunde an. Der verrechnete Stundensatz wird jährlich angepasst.
Einzugsermächtigung
Für eine bequeme und zuverlässige Abwicklung des jährlichen Mitgliedsbeitrags können Sie eine Einzugsermächtigung einrichten.
Download leeres Einzugsformular als Word Dokument
