
Mitgliedschaft
• Eine Mitgliedschaft im Verein ist erforderlich für Menschen, die Pflege in Anspruch nehmen. Der Beitrag ist jährlich zu entrichten.
• Alle im selben Haushalt lebenden Personen sind ebenfalls zum Bezug der Leistungen des Gesundheits- und Krankenpflegevereins berechtigt.
Kosten

Tarifliste
Jährlicher Mitgliedsbeitrag
Ab 2023 gelten für neu eintretende Mitglieder folgende Tarife:
• Bis 39 Jahre: 30 €
• 40 bis 64 Jahre: 40 €
• Ab 65 Jahre: 45 €
Wenn Nichtmitglieder Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, wird im ersten Jahr der siebenfache Beitrag fällig.
Ein Beispiel: Braucht eine 75-jährige Person pflegerische Unterstützung und ist noch nicht Mitglied, so wird für das erste Jahr ein Mitgliedsbeitrag von 315,00 € verrechnet.
Pflegekostenbeitrag
Zusätzlich zum Jahresbeitrag wird die Pflegeleistung vorgeschrieben. Dank Förderung durch Land und Gemeinde beträgt der verrechnete Stundensatz 16,80 €, tatsächlich fallen Kosten von 67 € pro Stunde an. Diese Beträge werden jährlich angepasst.
Einzugsermächtigung
Für eine bequeme und zuverlässige Abwicklung des jährlichen Mitgliedsbeitrags können Sie eine Einzugsermächtigung einrichten. Das dafür notwendige Formular finden sie hier.