Mitgliedschaft beim GKPV Wolfurt

Mitgliedschaft

• Eine Mitgliedschaft im Verein ist erforderlich für Menschen, die Pflege in Anspruch nehmen. Der Beitrag ist jährlich zu entrichten.
• Alle im selben Haushalt lebenden Personen sind ebenfalls zum Bezug der Leistungen des Gesundheits- und Krankenpflegevereins berechtigt.

Kosten

  • Ein Drittel der gesamten Jahreskosten muss vom Verein selbst abgedeckt werden. Der Rest wird durch Beiträge der öffentlichen Hand finanziert.
  • Für die Pflege wird deshalb ein geringer Teil der tatsächlich anfallenden Kosten eingehoben.
  • Die Höhe des Pflegekosten- und des Mitgliedsbeitrags finden Sie in der aktuellen Tarifliste

Tarifliste

Jährlicher Mitgliedsbeitrag
Ab 2023 gelten für neu eintretende Mitglieder folgende Tarife:
• Bis 39 Jahre: 30 €
• 40 bis 64 Jahre: 40 €
• Ab 65 Jahre: 45 €

Wenn Nichtmitglieder Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, wird im ersten Jahr der siebenfache Beitrag fällig.
Ein Beispiel: Braucht eine 75-jährige Person pflegerische Unterstützung und ist noch nicht Mitglied, so wird für das erste Jahr ein Mitgliedsbeitrag von 315,00 € verrechnet.

Pflegekostenbeitrag
Zusätzlich zum Jahresbeitrag wird die Pflegeleistung vorgeschrieben. Dank Förderung durch Land und Gemeinde beträgt der verrechnete Stundensatz 16,80 €, tatsächlich fallen Kosten von 67 € pro Stunde an. Diese Beträge werden jährlich angepasst.

Einzugsermächtigung
Für eine bequeme und zuverlässige Abwicklung des jährlichen Mitgliedsbeitrags können Sie eine Einzugsermächtigung einrichten. Das dafür notwendige Formular finden sie hier.

    Anmeldung der Mitgliedschaft beim Gesundheits- und Krankenpflegeverein Wolfurt

    Senden

    Gesundheits- und Krankenpflegeverein Wolfurt