Die im Grundbuch verankerte Kreuzschwesternstiftung erklärte der Bürgermeister allerdings für unmöglich. Er löste sie am 3. September 1942 mithilfe der deutschen Gemeindeordnung auf und übernahm die vier Grundparzellen in Gemeindebesitz. So wurde das auch vom Amtsgericht im Grundbuch eingetragen.