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Kurzzeitpflege, Urlaub von der Pflege

Neben der Daueraufnahme besteht die Möglichkeit einer vorübergehenden Aufnahme in ein Pflegeheim. Dies kann in Form der Überleitungspflege, oder auch als Urlaub von der Pflege erfolgen. Ziel dieses Angebotes ist eine Rückkehr in die eigene Wohnung, in das familiäre Betreuungsumfeld zu erreichen und das pflegende Umfeld zu entlasten.

Überleitungspflege
Zum Aufbau der häuslichen Pflege im Anschluss an eine stationäre Behandlung (Spital, Rehabilitation) können Pflegebedürftige bis zu 3 Monaten im Kalenderjahr zu besonderen finanziellen Konditionen in einem Pflegeheim versorgt werden.

Urlaub von der Pflege
Zur Entlastung von pflegenden Angehörigen können Pflegebedürftige bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr zu besonderen finanziellen Konditionen vorübergehend in einem Pflegeheim untergebracht werden.

Bei einem gesundheitlich bedingten Ausfall von pflegenden Angehörigen kann in begründeten Fällen das Kontingent auf bis zu 12 Wochen pro Kalenderjahr erhöht werden.

Finanzierung 
Laufendes Einkommen (80 %), Pflegegeld (ausgenommen 10 % der Pflegegeldstufe 3), die Restkosten werden übernommen.

Wo zu beantragen
Für die Inanspruchnahme ist ein Antrag über das Wohnsitzgemeindeamt an die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft Abteilung Soziales zu stellen. Der Pflegeheimplatz muss selbst vorzeitig organisiert werden. Bei der Antragsstellung und Pflegeheimplatzsuche hilft Ihnen das Case Management weiter.

Gesundheits- und Krankenpflegeverein Wolfurt